Eingliederungsvereinbarung und Bewerbungskosten

Foto: Sebastian Ballard, \"Job-Center Mannheim\"

01.02.2013 - Eingliederungsvereinbarung: Bewerbungskosten müssen geregelt sein

 

In Eingliederungsvereinbarungen werden u.a. sogenannte Bewerbungsbemühungen festgelegt. Was fehlt sind meist Zusagen bzw. konkrete Regelungen seitens des Jobcenters zur Übernahme der Bewerbungskosten (Briefpapier, Stifte, Umschläge, Briefmarken etc.).

 

Nunmehr vertrat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Beschluss die Auffassung, dass Eingliederungsvereinbarungen, in denen bei dem Punkt „Übernahme der Kosten für die Bewerbungen“ keine Ausführungen enthalten sind, schon alleine aus diesem Grund erhebliche Bedenken gegen die Rechtsmäßigkeit des Eingliederungsverwaltungsaktes vorhanden sind (Az: L 7 AS 2045/12 B) ...

 

Quelle: Gegen Hartz  

 

Das Urteil stellt eine minimale Verbesserung für uns dar.

 

Es war bisher Strategie vieler Jobcenter, uns möglichst viele Pflichten aufzuerlegen, selbst aber keine verpflichtende Zusage dazu zu treffen, wie die Jobcenter unsere Bewerbungen und unser Gerenne zu Terminen finanzieren. Damit konnte das Jobcenter schön "sparen", in dem man uns dann bei der Antragstellung auf Übernahme der Kosten erzählte, dass das Jobcenter seine Haushaltsmittel für sowas bereits verbraucht hätte oder die Antragstellung "verspätet" wäre. Immerhin befinden wir uns hier nicht in einem Wohlstandsbereich, in dem man mal schnell ne Fahrkarte in die nächste Stadt oder zu irgendeiner Leihbude auf dem nächsten Dorf außerhalb finanzieren kann. Nein! Wir befinden uns im Bereich der Existenznot, wo am 20ten bei vielen auch ohne Bewerbungen der Kühlschrank leer ist.  

 

Wir sollten also künftig Unterschriften unter Eingliederungsvereinbarungen verweigern, in der die Übernahme aller Bewerbungskosten durch das Jobcenter nicht geregelt oder verweigert wird und das Jobcenter damit zwingen, einen Bescheid zu erlassen, gegen den wir dann ggfs klagen können.

 

Darüber hinaus sollten wir für die Abschaffung von Hartz-IV, für ein existenzsicherndes Arbeitslosengeld I, das für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird, für einen Mindestlohn von (derzeit) mindestens € 12 pro Stunde, für die Allgemeinverbindlichkeit aller Tarifverträge und für die 30-Stunden-Woche an fünf Tagen von Montag bis Freitag bei vollem Lohn- und Personalausgleich streiten.

 

Wenn wir das dann erfolgreich durchgekämpft haben, dann sind wir genug gestärkt, um uns auf den Weg zu einer höheren, nationalen und internationalen Rentabilität der vergesellschafteten Wirtschaft zu machen, in der es keine Arbeitslosigkeit mehr gibt.

Foto: Sebastian Ballard, "Job-Center Mannheim"; this file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license.

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