Vergleich Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen / Mindestlohn-Niveau

(Stand 1.1.2013, bitte auf das Bild klicken, um es größer zu sehen)
h4-niveau_2013Das Hartz-IV-Niveau eines alleinstehenden Erwerbstätigen setzt sich aus dem Eckregelsatz und der Warmmiete sowie einem Freibetrag vom Bruttoeinkommen zusammen.

* Freibetrag:  Ab einem Bruttoeinkommen von 1.200 Euro steht allen Erwerbstätigen ab 1.1.2011 ein Freibetrag von 300 Euro zu. Ein Betrag in dieser Höhe wird nicht als Einkommen angerechnet, bleibt also frei und steht zusätzlich zu Eckregelsatz und Warmmiete zur Verfügung.

** Warmmiete:  Einpersonen-Haushalte der EVS 2008 hatten bei einem Nettoeinkommen unter 900 Euro eine Wohnungsmiete (kalt) von 309 Euro (Stat. Bundesamt EVS 2008, Fachserie 15, Heft 5, Seite 38). Hochgerechnet mit 4,7 % auf 2012 ergeben sich 324 Euro (Stat. Bundesamt, Preise, Verbraucherpreisindizes für Deutschland, Fachserie 17, Reihe 7, November 2012, 12; http://www.destatis.de). Die Bundesregierung legt der Berechnung des steuerlichen Existenzminimums für 2012 eine Kaltmiete von 7,55 Euro/qm bei 30 qm Wohnfläche zugrunde. Angemessen sind jedoch 45-50 qm. So gerechnet würde sich die Kaltmiete bei der Bestimmung des Existenzminimums von Alleinstehenden sogar auf mindestens 340 Euro belaufen.
Die durchschnittlichen Heizkosten auf der Basis der EVS 2008, hochgerechnet auf 2012, beliefen sich auf 57 Euro (Achter Existenzminimumbericht der Bundesregierung, Dt. Bundestag Drs. 17/5550 vom 23.5.2011, Rd. Nr. 4.1.2 und 4.1.3 – http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/055/1705550.pdf)

 

Fazit:

Ein Bruttolohn von 7,50 € ergibt ein Nettoeinkommen, das beim aktuellen  Eckregelsatz ( 382 €) und bei allen geforderten Eckregelsätzen deutlich unter dem Hartz-IV-Niveau liegt. (IIa – I)

Ein Bruttolohn von 8,50 € liegt schon beim aktuellen Eckregelsatz von 382 Euro unter dem Hartz-IV-Niveau eines Vollzeitbeschäftigten, erst recht dann bei einem geforderten Eckregelsatz von 420 Euro bzw. 440 Euro. (IIb – I)

Ein Bruttolohn von 10 € liegt deutlich über dem Niveau auf der Grundlage von Eckregelsätzen von 382 bis 440 €, nicht aber bei  500€. (IIc – I)

Nur ein Bruttolohn von 10 €, lohnsteuerfrei, liegt deutlich über dem  Hartz-IV-Niveau auf der Basis eines Eckregelsatzes von 500 €. (IId – I)

 

Quelle für die Berechnung des Nettolohns: http://www.nettolohn.de

 

Quelle: Mindestlohn 10 Euro

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